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Die IT-Nutzung und die damit zusammenhängenden Geschäftsbeziehungen werfen regelmäßig bestimmte rechtliche Fragen auf. Als Anwälte in Hannover sind wir auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und beraten sowohl Anbieter als auch Nutzer entsprechender Produkte und Dienstleistungen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das IT-Vertragsrecht. So entwerfen wir für unsere Mandanten Vorlagen für Verträge und AGB, wenn es um die Überlassung oder Pflege von Software geht. Weiterhin prüfen wir die Vertragsbedingungen beim Softwareeinkauf, um zu hohe Investitionen oder Folgekosten zu vermeiden. Die Besonderheiten der vielen anderen Vertragsformen im IT-Bereich kennen wir ebenfalls. Hardwarekauf, individuelle Softwareerstellung und technischer Support sind nur einige Beispiele. Einen Zusammenhang gibt es zwischen dem IT-Vertragsrecht und dem Vertriebsrecht. Denn für den Vertrieb von Hardware, Software oder IT-Dienstleistungen können verschiedene Vertragstypen die Grundlage bilden, zum Beispiel Franchise- oder Handelsvertreterverträge. Da wir mit den Vertragsformen im IT-Bereich vertraut sind, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung rechtssicherer und wirtschaftlicher Verträge.
Wenn es um die IT geht, ist das Outsourcen von Aufgaben an spezialisierte Dienstleister weit verbreitet. Um Verluste zu vermeiden, muss die entsprechende Vertragsgestaltung gründlich und rechtssicher erfolgen. Dazu gehören unter anderem die eindeutige Beschreibung der Leistungen sowie Regelungen zur Vergütung und zu notwendigen Zuarbeiten durch den Auftraggeber. Aufgrund unserer Spezialisierung und der juristischen Erfahrungen auf diesem Gebiet wissen wir, welche Fehler in diesem Bereich häufig auftreten. Deshalb bieten wir unsere Unterstützung bereits während der Erstellung eines IT-Outsourcingkonzepts und bei der Vertragsgestaltung an. Ebenso begleiten wir sonstige IT-Projekte aus juristischer Sicht. Beispielsweise erarbeiten wir Rahmenverträge, die unsere Mandanten für verschiedene Aufträge individuell anpassen können.
Bei einigen Geschäftskonzepten und IT-Lösungen sind die Vorschriften des Telekommunikationsrechts zu beachten. Das betrifft beispielsweise Apps, mobile Abrechnungssysteme oder die VoIP-Nutzung. Der Datenschutz sowie Besonderheiten des Vertragsrechts spielen in diesem Bereich eine große Rolle. Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen mit Endkunden, Vertriebsverträgen, Content-Provider-Verträgen und bei der Formulierung ihrer AGB im Festnetz- und Mobilfunkbereich. Auch Vertragsprüfungen und juristische Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsrecht gehören zu unseren Leistungen.
Compliance im IT-Bereich ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Dazu zählen Verhaltensregeln und Maßnahmen im gesamten Unternehmen, welche die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IT-Nutzung absichern. Die Datensicherheit und die Nutzung von Lizenzen sind dabei nur einige wichtige Faktoren. IT-Compliance umfasst deshalb auch ein transparentes Lizenzmanagement für die rechtlich abgesicherte Softwarenutzung im Rahmen der Lizenzen. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau eines solchen Konzepts. Unter Einbezug der Hardware entsteht ein IT-Assetmanagement, welches die wirtschaftliche Hard- und Softwarenutzung sicherstellt. Als spezialisierte Anwälte in Hannover beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen der IT-Compliance und unterstützen sie bei der Konzeptionierung von IT-Beschaffungsstrategien.
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